1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") des Jörg Weingärtner, handelnd unter "KräuterKrone" (nachfolgend "Veranstalter"), gelten für alle Verträge zur Teilnahme an Freizeitkursen (nachfolgend „Veranstaltungen“), die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Teilnehmer“) mit dem Veranstalter hinsichtlich der auf der Website des Veranstalters beschriebenen Kurse abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
1.2 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
1.3 Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2.1 Der Veranstalter bietet Freizeitkurse an. Der Kursinhalt ergibt sich aus der Kursbeschreibung auf der Website sowie aus dem Angebot des Veranstalters.
2.2 Der Veranstalter erbringt seine Leistungen ausschließlich im direkten Kontakt mit dem Teilnehmer und in vom Veranstalter hierzu ausgewählten Räumlichkeiten. Sofern sich aus der Kursbeschreibung oder dem Angebot des Veranstalters nichts anderes ergibt, hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Auswahl einer bestimmten Räumlichkeit zur Durchführung der gewünschten Veranstaltung.
2.3 Der Veranstalter erbringt seine Leistungen durch qualifiziertes, von ihm ausgewähltes Personal. Dabei kann sich Veranstalter auch der Leistungen Dritter (Subunternehmer) bedienen, die in seinem Auftrag tätig werden. Sofern sich aus der Beschreibung oder dem Angebot des Veranstalter nichts anderes ergibt, hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Auswahl einer bestimmten Person zur Durchführung der gewünschten Veranstaltung.
2.4 Der Veranstalter erbringt seine Leistungen mit größter Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen. Einen bestimmten Erfolg schuldet Veranstalter aber nicht. Insbesondere übernimmt der Veranstalter keine Gewähr dafür, dass sich beim Teilnehmer ein bestimmter Erfolg einstellt oder dass der Teilnehmer ein bestimmtes Ziel erreicht. Dies ist nicht zuletzt auch vom persönlichen Einsatz und Willen des Teilnehmers abhängig, auf den Veranstalter keinen Einfluss hat.
Ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Daher ist ein Widerrufsrecht ausgeschlossen.
4.1 Sofern sich aus dem Angebot des Veranstalters nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Gesamtpreise. Umsatzsteuer wird nicht ausgewiesen, da der Veranstalter Kleinunternehmer im Sinne des UStG ist.
4.2 Kosten für Anreise und Verpflegung sind nicht im Preis inbegriffen und vom Teilnehmer zu tragen, sofern sich aus der Kursbeschreibung oder dem Angebot des Veranstalters nichts anderes ergibt.
4.3 Notwendiges Kursmaterial ist vom Teilnehmer zu beschaffen und nicht im Preis inbegriffen.
4.4 Die Zahlungsmöglichkeiten werden dem Kunden im Angebot des Veranstalters mitgeteilt.
5.1 Teilnahmeberechtigt ist nur die in der Anmeldebestätigung namentlich genannte Person. Eine Vertragsübertragung auf einen Dritten ist nur mit Zustimmung des Veranstalters möglich.
5.2 Tritt ein Dritter in den Vertrag zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter ein, so haften er und der Teilnehmer dem Veranstalter als Gesamtschuldner für das Teilnahmeentgelt und die durch den Eintritt des Dritten gegebenenfalls entstehenden Mehrkosten.
6.1 Der Veranstalter kann für seine Kurse eine Mindestteilnehmerzahl bestimmen. Bei Bestimmung einer Mindestteilnehmerzahl wird der Veranstalter hierauf im Rahmen der Kursbeschreibung ausdrücklich hinweisen.
6.2 Bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl kann der Veranstalter bis spätestens sieben Tage vor Beginn des Kurses durch Erklärung gegenüber dem Teilnehmer vom Vertrag zurücktreten. Der Veranstalter wird dem Teilnehmer seine Rücktrittserklärung unverzüglich nach Kenntnis der nicht erreichten Teilnehmerzahl, spätestens bis sieben Tage vor Beginn des Kurses zugehen lassen. Ein ggf. vom Teilnehmer bereits gezahltes Teilnahmeentgelt wird der Veranstalter dem Teilnehmer im Falle des Rücktritts unverzüglich zurückzahlen.
Der Veranstalter behält sich vor, Zeit, Ort, Person des Kursleiters und/oder Inhalt der Veranstaltung zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen des Veranstalters für den Teilnehmern zumutbar ist. Zumutbar sind nur unerhebliche Leistungsänderungen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und nicht vom Veranstalter wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden. Der Veranstalter wird den Teilnehmern im Falle einer Änderung von Zeit, Ort, Person des Kursleiters und/oder Inhalt der Veranstaltung rechtzeitig hierüber informieren.
8.1 Der Teilnehmer hat die für die vom Veranstalter bereitgestellten Räumlichkeiten gültige Hausordnung zu beachten. Diese wird dem Teilnehmer direkt in den vom Veranstalter bereitgestellten Räumlichkeiten zur Kenntnis gebracht.
8.2 Ferner hat der Teilnehmer den Anweisungen des Personals des Veranstalters Folge zu leisten.
Der Veranstalter haftet dem Teilnehmer aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:
9.1 Der Veranstalter haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt
9.2 Verletzt der Veranstalter fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Veranstalter nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf.
9.3 Im Übrigen ist eine Haftung des Veranstalters ausgeschlossen.
9.4 Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Veranstalters für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
10.1 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
Ein wichtiger Grund ist insbesondere:
10.2 Die Kündigung bedarf der Textform.
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
Handelt der Teilnehmer als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Veranstalters. Hat der Teilnehmer seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz des Veranstalters ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Teilnehmers zugerechnet werden können. Der Veranstalters ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Teilnehmers anzurufen.
13.1 Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr
Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.
13.2 Der Veranstalter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
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